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   BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21   

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https://dejure.org/2021,41752
BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21 (https://dejure.org/2021,41752)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2021 - 1 BvR 781/21 (https://dejure.org/2021,41752)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 (https://dejure.org/2021,41752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse" - juris: EpiBevSchG 4) - Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit ...

  • rewis.io

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse" - juris: EpiBevSchG 4) - Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1 ; BVerfGG § 19 Abs. 2 S. 1
    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse" - juris: EpiBevSchG 4); Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit; ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Besorgnis der Befangenheit gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wegen dessen Einflussnahme auf die Bundesnotbremse bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht; Geeignetheit der Gründe für eine berechtigte Besorgnis der ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse" - juris: EpiBevSchG 4) - Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Bundesnotbremse)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn sich Verfassungsrichter zu politischen Themen äußern...

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zum Austausch zwischen Verfassungsorganen: Harbarth und Baer in Corona-Verfahren nicht befangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag im Verfahren zur "Bundesnotbremse" - Corona-Virus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Befangenheit bei Verfassungsrichtern zur Bundesnotbremse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse") - Keine Befangenheit im Coronaverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 159, 135
  • NJW 2021, 3447
  • NVwZ 2021, 1685

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; 156, 340 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 19).

    Zweifel an der notwendigen Objektivität und Unvoreingenommenheit können etwa auch berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer politischen Überzeugung und der Rechtsauffassung des betroffenen Richters oder der betroffenen Richterin besteht (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; 156, 340 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 19).

    Zweifel an der notwendigen Objektivität und Unvoreingenommenheit können etwa auch berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer politischen Überzeugung und der Rechtsauffassung des betroffenen Richters oder der betroffenen Richterin besteht (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 19).

    aa) Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, sind Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30. Juni 2021, ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 21 ff.; siehe zur Frage der Besorgnis der Befangenheit wegen der Themenauswahl unten Rn. 31 ff.).

    Zwar sind bei auf gänzlich ungeeignete Gründe gestützten Ablehnungsgesuchen auch die Abgelehnten zur Entscheidung darüber berufen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 35; stRspr).

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; 156, 340 jeweils m.w.N.).

    Äußerungen zu politischen Vorgängen allein führen deshalb aber noch nicht dazu, dass Verfahrensbeteiligte darin vernünftigerweise die Festlegung auf eine bestimmte Rechtsauffassung sehen können (vgl. BVerfGE 156, 340 ).

    Nicht anders als bei in wissenschaftlichen Beiträgen oder sonst geäußerten Rechtsauffassungen könnten allgemein gehaltene Rechtsausführungen allenfalls dann zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn weitere Umstände in der Person der abgelehnten Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und insbesondere eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte (vgl. auch BVerfGE 156, 340 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Insoweit bedurfte es auch keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters (vgl. dazu BVerfGE 153, 72 ; stRspr; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 22 f. und 2 BvB 1/19 -, Rn. 24 f., jeweils Richter Müller).

    Zwar sind bei auf gänzlich ungeeignete Gründe gestützten Ablehnungsgesuchen auch die Abgelehnten zur Entscheidung darüber berufen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 35; stRspr).

  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Die gegen beide vorgebrachten Ablehnungsgründe stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang (vgl. dazu BVerfG, Beschuss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Vergleichbare Fragen stellen sich auch weiterhin, wie zuletzt im Beschluss zur sogenannten Vollverzinsung, in dem die gesetzgeberische Handhabung der Ungewissheiten über die Zinsentwicklung zu beurteilen war (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 214 ff.).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Darin verhält sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich zu der Bedeutung von nicht unerheblichen Unsicherheiten in den Fachwissenschaften über das vorhandene Restbudget des CO 2 -Ausstoßes und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Gesetzgeber bei der Gestaltung des Klimaschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 220 ff.).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich etwa im Beschluss vom 8. August 1978 über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Regelungen über die friedliche Verwendung der Kernenergie grundlegend zu gesetzgeberischen Entscheidungen unter den Bedingungen wissenschaftlich noch unsicherer Erkenntnisse sowie den dafür heranzuziehenden verfassungsrechtlichen Prüfmaßstäben geäußert (vgl. BVerfGE 49, 89 ).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
    Insoweit bedurfte es auch keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters (vgl. dazu BVerfGE 153, 72 ; stRspr; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 22 f. und 2 BvB 1/19 -, Rn. 24 f., jeweils Richter Müller).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 968/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

  • BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19

    Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen

    Bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; 159, 135 ) besteht auch kein ausreichender Anlass, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (§ 19 BVerfGG).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 152, 332 ; 156, 340 ; 159, 135 m.w.N.).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 152, 332 ; 156, 340 ; 159, 135 m.w.N.).

    Dass aber allgemein gehaltene rechtliche Überlegungen auch in einem konkreten Verfahren zur Anwendung gelangen können, ist ihnen immanent und könnte allenfalls dann zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn weitere Umstände in der Person des Richters oder der Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte (vgl. BVerfGE 156, 340 ; 159, 135 ).

  • BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der

    In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richter nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; 159, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren

    Der Senat hat sämtliche vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt, in dem die dortigen Beschwerdeführenden ein Ablehnungsgesuch mit im Wesentlichen gleicher, teils weitergehender Begründung gestellt hatten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 4 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz

    Das gilt auch für die Inhalte der Rede der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 33, 36).

    Das Gesuch stimmt im Wesentlichen mit dem Ablehnungsgesuch im Verfahren 1 BvR 781/21 überein, das mit Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2021 (dort Rn. 25 ff.) ohne die Mitwirkung von Präsident Harbarth und Richterin Baer als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen worden ist.

  • BVerfG, 10.01.2024 - 1 BvR 2397/23

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, Ablehnung des Antrags auf

    In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richter auch nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; 159, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvC 17/23

    Verworfene Wahlprüfungsbeschwerden und unzulässige Ablehnungsgesuche

    Schließlich sind Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund (vgl. BVerfGE 159, 26 - Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika - Befangenheitsgesuch; 159, 135 - Bundesnotbremse I - Ablehnungsgesuch Präsident Harbarth, BVRin Baer).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22

    Richterablehnung wegen Tätigkeit des Ehegatten bei der beklagten Behörde

    Bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern geht es darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 19).
  • OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15

    Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (zum Ganzen m. w. N. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 3 S 2225/2 -, juris Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 4 N 595/94 -).
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